Wenn Sie als Privatperson einen Wohnsitz im Gebiet der Europäischen Union besitzen, können Sie bei unserem Team von Ostfriesland Automobile
Ihr Fahrzeug noch heute unproblematisch und schnell erwerben.
Hierfür benötigen wir keine zusätzlichen Formalitäten von Ihnen.
Somit wird das Fahrzeug brutto mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an Sie verkauft und kann direkt von Ihnen in das Bestimmungsland transportiert werden.
Besitzen Sie hingegen eine Firma in der EU können Sie das Fahrzeug netto (ohne MwSt.) selbstverständlich nach Vorgabe der unten genannten Punkte bei uns erwerben.
Sofern Sie das Fahrzeug als umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Netto-Kauf) in unserem Hause kaufen wollen, müssen umfassend und vollständig folgende
Nachweise von Ihnen erbracht werden:
1. Gewerbemeldung, Registerauszug und/oder notarielle
Gründungsurkunde
2. Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ihrer Firma
3. Personalausweis/Reisepass des Firmeninhabers
4. Vollständige Angaben zur Firma zwecks Kaufvertrag und
Rechnung
5. Verbindliche Bestellung / Kaufvertrag unterschrieben
durch den Firmeninhaber samt Stempel.
6. Kaufpreis- oder Anzahlung per Bankanweisung aus dem
Heimatland
7. Bevollmächtigung des Abholers
(bei Abholung des Bevollmächtigen oder Spediteur)
8. Personalausweiskopie des Bevollmächtigen,
entfällt bei der Beauftragung einer Spedition.
9. Der Abholer ist bei der Abholung verpflichtet sich mit Hilfe seines
Personalausweises/Reisepass auszuweisen.
10. Nachweis über die endgültige Verbringung des gekauften
Fahrzeugs ins EU-Bestimmungsland.
11. Bei Abholung durch ein Speditionsunternehmen: Frachtbrief (CMR)
12. Bestätigung über die Entrichtung der Umsatzsteuer
im Bestimmungsland.
13. Bitte bringen Sie bei der Fahrzeugabholung folgende Unterlagen
mit: Firmenstempel, Visitenkarte und ggf. Geschäftspapierbogen.
Bitte beachten Sie, das alle der uns eingereichten Dokumente sowie Kopien deutlich und gut lesbar sind.
Wir empfehlen Ihnen die Verwendung von Farb-Scans anstelle von Schwarzweißkopien.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ein umsatzsteuerbefreiter Kauf ( Netto-Kauf) nur nach vollumfängliche Übersendung Ihrer Unterlagen erfolgen kann.
Eine Nachreichung der Unterlagen ist bei dieser Art der Abwicklung
nicht möglich!
Sobald Sie bei uns ein Fahrzeug für die Verbringung in ein
Bestimmungsland außerhalb der EU anvisieren, stehen wir Ihnen von
Ostfriesland Automobile in allen exportspezifischen Fragen
zielorientiert und effizient zur Seite.
Folgende Anforderungen gelten für alle Exporteure:
1. Gültiger Personalausweis/Reisepass des Käufers
2. Verbindliche Bestellung / Kaufvertrag persönlich vom
Käufer unterschrieben
3. Hinterlegung einer Kaution in Höhe der ausgewiesenen
Mehrwertsteuer
4. Abholvollmacht und Personalausweis des Abholers
5. Der Abholer ist bei der Abholung verpflichtet sich mit Hilfe
seines Personalausweises/Reisepass auszuweisen.
6. Bei Beauftragung eines Spediteurs: Frachtpapiere (CMR)
7. Bei Selbstüberführung des Fahrzeuges:
Dokumente der Überführungszulassung
8. Nach erfolgter Ausfuhr: Rückgabe / Rücksendung
der Ausfuhrerklärung mit amtlichem Stempel der
zuständigen Behörden im dessen Bestimmungsland.
Folgende Punkte übernehmen wir für Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr:
1. Die Erstellung der benötigten Ausfuhrdokumente
(Ausfuhrbescheinigung etc. )
2. Zollvorabfertigung über unsere Zollnummer
mit Vorführung des kaufgegenständlich erworbenen
Fahrzeugs beim Zoll in Emden.
3. Erwerb der benötigten Zoll/Ausfuhrkennzeichen.
4. Die Koordination und Organisation der Frachtpassagen
für die Spedition, LKW und den Transportschiff.
5. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuerkaution erfolgt
bindend von 3 Tagen nach den Erhalt der zu erbringenden
Nachweise per Banküberweisung auf das Firmenkonto.